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Sucht- & Drogenprävention

Gesundheitserziehung und Interventionsleitfaden für ein sicheres Schulklima an der BBS II Göttingen.

Fokus & Intention

Ziel & Zweck

Sicherstellung einer drogenfreien Schule sowie die frühzeitige Unterstützung von gefährdeten Schülerinnen und Schülern durch Prävention und klare Interventionsschritte.

Zuständigkeiten

Beteiligte Rollen

Präventionsteam
Lehrkräfte
Schulleitung

Präventionsarbeit

Proaktive Maßnahmen

Gesundheitsförderung

Stärkung des Gesundheitsbewusstseins und Förderung einer positiven Lebensführung.

Persönlichkeitsentwicklung

Förderung eines stabilen Selbstwertgefühls und der emotionalen Stabilität.

Soziale Kompetenz

Training von Konfliktfähigkeit und sozialem Miteinander zur Bewältigung von Lebensaufgaben.

Primärprävention

Proaktive Maßnahmen im Vorfeld einer Gefährdung zur Stärkung protektiver Faktoren.

Verantwortlichkeiten im Team

PK

Präventionskoordinator*in

Gesamtkoordination & Leitung

PT

Präventionsteam

Konzeptentwicklung & Projekte

PB

Präventionsbeauftragte

Erste Ansprechpartner bei Vorfällen

Interventionsleitfaden

Handeln bei Verdacht / Vorfall

Schritt für Schritt

Ablaufplan

1

Wahrnehmung & Beobachtung

LehrkraftPersonal
Erkennen von Verhaltensauffälligkeiten, körperlichen Symptomen von Berauschung oder Fund von verdächtigen Substanzen/Gegenständen.
2

Sofortmaßnahmen

Lehrkraft
Ansprache des Schülers in ruhiger Umgebung. Bei Berauschung: Ausschluss vom Unterricht und Sicherstellung der Aufsicht bis zur Abholung.
3

Information der Leitung

LehrkraftAL/SL
Umgehende Meldung an die Abteilungsleitung (AL) oder Schulleitung (SL). Dokumentation der Beobachtungen und Sicherstellung von Fundstücken.
4

Beratungsgespräch

Präventionsbeauftragte
Einbeziehung der Präventionsbeauftragten (PB) oder des Beratungsteams. Erstgespräch zur Gefährdungseinschätzung und Hilfsangeboten.
5

Einbindung Erziehungsberechtigte

ALKlassenlehrkraft
Information und Gespräch mit den Eltern (bei Minderjährigen). Abstimmung über weitere Schritte und externe Unterstützung.
6

Maßnahmen & Hilfe

SLKlassenkonferenz
Festlegung pädagogischer oder ordnungsrechtlicher Maßnahmen (§61 NSchG) und Vermittlung an externe Suchtberatungsstellen.

Rechtlicher Rahmen

Maßnahmen bei Drogenkonsum oder -handel stützen sich auf das Niedersächsische Schulgesetz (NSchG) sowie das Betäubungsmittelgesetzt (BtMG). Ziel ist primär der Schutz der Schulgemeinschaft und die Hilfe für das Individuum.

Externe Kooperationspartner

Wir arbeiten eng mit den Suchtberatungsstellen der Stadt Göttingen und privaten Trägern zusammen, um professionelle Hilfe außerhalb der Schule zu ermöglichen.

Präventionskonzept Download