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Stammdatenblattführung

Vorgaben zur Führung und Pflege der Schülerstammdatenblätter sowie zur Dokumentation von Leistungsnachweisen.

Fokus & Intention

Ziel & Zweck

Ziel ist eine lückenlose und rechtssichere Dokumentation des Schullaufbahn-Verlaufs sowie die Sicherstellung aktueller Kontaktdaten für Notfälle und die Betreuung.

Zuständigkeiten

Beteiligte Rollen

Klassenlehrkraft
Sekretariat
Abteilungsleitung

Jährlicher Zyklus

Vom Schuljahresbeginn bis zur Archivierung

Schritt für Schritt

Ablaufplan

1

Schuljahresbeginn: Aktualitäts-Check

Klassenlehrkraft
  • Aktives Abgleichen der Schülerdaten (Wohnort, Mail, Ausbilder)
  • Prüfung der Betriebskontaktdaten (bei Berufsschülern)
  • Handzeichen der Eltern/Schüler auf dem Blatt zur Bestätigung
  • Vermerk des Prüfdatums auf dem Stammdatenblatt
2

Laufende Pflege & Änderungen

Klassenlehrkraft
  • Unverzügliche Aktualisierung bei Änderungen (Umzug, Namenswechsel)
  • Betriebswechsel sofort dokumentieren
  • Systemabgleich (Schulverwaltungssoftware) sicherstellen
  • Dokumentation von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
3

Schuljahresende: Zeugnis-Dokumentation

Klassenlehrkraft

Gilt primär für Berufsschulklassen:

  • Unterschrift des Jahreszeugnisses durch die Klassenlehrkraft
  • Kopie des Zeugnisses erstellen
  • Zeugniskopie fest mit dem Stammdatenblatt verbinden (Heften)
  • Verbleib des Stammdatenblatts in der Schülerakte prüfen
4

Sichere Aufbewahrung & Archivierung

Klassenlehrkraft / Sekretariat
  • Aufbewahrung in verschlossenen Schränken (Datenschutz)
  • Rückgabe an das Schülerbüro bei Klassenabgabe oder Schulwechsel
  • Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 100 NSchG)
Hinweis

Wichtiger Hinweis

Für Berufsschulklassen gilt ab sofort:

"Alle Jahreszeugnisse müssen nach der Unterschrift in Kopie an das Stammdatenblatt angeheftet werden."

Dies dient der lückenlosen Nachweisbarkeit des Leistungsstandes bei Betriebswechseln oder vorzeitigen Prüfungszulassungen.

Verwandte Themen

Archivierungspflicht

Stammdatenblätter sind nach dem Verlassen der Schule für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. In dieser Zeit müssen sie jederzeit für Auskünfte (z.B. Rentenanfragen oder Ersatzzeugnisse) zugänglich sein.