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Nachteilsausgleich

Fokus & Intention

Ziel & Zweck

Ziel des Verfahrens ist es, Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen durch gezielte Maßnahmen eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und an Prüfungen zu ermöglichen, ohne dabei das Anforderungsniveau zu senken.

Zuständigkeiten

Beteiligte Rollen

Klassenlehrkraft
Fachlehrkräfte
Abteilungsleitung
Klassenkonferenz
Sorgeberechtigte

Schritt für Schritt

Ablaufplan

1

Gespräch führen

Klassenlehrkraft
Beratungsgespräch mit der Schülerin bzw. dem Schüler und ggf. den Erziehungsberechtigten führen und protokollieren.
2

Abstimmung Lehrkräfte

KlassenlehrkraftFachlehrkräfte
Absprache mit den eingesetzten Lehrkräften über Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs und Vorbereitung des Beschlusses.
3

Einberufung Konferenz

Klassenlehrkraft
Einberufung der Klassenkonferenz unter Einhaltung der Ladungsfristen für Schüler- und Elternvertreter.
4

Beschluss fassen

Klassenkonferenz
Förmlicher Beschluss über Art und Umfang der Nachteilsausgleiche in der Klassenkonferenz.
5

AL-Genehmigung

Abteilungsleitung
Prüfung und finale Genehmigung des Beschlusses durch die zuständige Abteilungsleitung (AL).
6

Information erteilen

Klassenlehrkraft
Bekanntgabe des Ergebnisses an Schüler, Eltern und (bei Einverständnis) an die Klassengemeinschaft.
7

Überprüfung

Klassenlehrkraft
Wiedervorlage zur Überprüfung der Wirksamkeit und ggf. Anpassung des Nachteilsausgleichs.

Dokumentation

Downloads

Gesprächsprotokoll Nachteilsausgleich

DOCX • 0.8 MB

Beschlussvorlage Klassenkonferenz

DOCX • 0.5 MB

Elterninformation (Muster)

DOCX • 0.4 MB

Beratung

Bei Fragen zur rechtlichen Umsetzung oder zur Abgrenzung von Notenschutz und Nachteilsausgleich wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilungsleitung.

Rechtliche Grundlagen & Fristen

Rechtssicherheit

EB-BbS Regelungen

Die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist in den Ergänzenden Bestimmungen für die berufsbildenden Schulen (EB-BbS) verankert. Wichtig ist die strikte Trennung zum Notenschutz: Ein Nachteilsausgleich darf nicht auf dem Zeugnis vermerkt werden, da das Lernziel vollumfänglich erreicht wird.

Wichtige Fristen

Die Planung sollte idealerweise bis zu den Herbstferien abgeschlossen sein, um eine zeitnahe Umsetzung im Schulhalbjahr zu gewährleisten. Spätestens zur Zeugniskonferenz sind die Beschlüsse für das Folgesemester zu validieren.

Nachweispflichten

  • Aktuelles fachärztliches Attest oder Diagnoseergebnisse
  • Unterzeichnetes Protokoll der Klassenkonferenz
  • Schriftliche Genehmigung der Abteilungsleitung