Nachteilsausgleich
Fokus & Intention
Ziel & Zweck
Ziel des Verfahrens ist es, Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen durch gezielte Maßnahmen eine gleichberechtigte Teilhabe am Unterricht und an Prüfungen zu ermöglichen, ohne dabei das Anforderungsniveau zu senken.
Zuständigkeiten
Beteiligte Rollen
Schritt für Schritt
Ablaufplan
Gespräch führen
Abstimmung Lehrkräfte
Einberufung Konferenz
Beschluss fassen
AL-Genehmigung
Information erteilen
Überprüfung
Dokumentation
Downloads
Gesprächsprotokoll Nachteilsausgleich
DOCX • 0.8 MB
Beschlussvorlage Klassenkonferenz
DOCX • 0.5 MB
Elterninformation (Muster)
DOCX • 0.4 MB
Beratung
Bei Fragen zur rechtlichen Umsetzung oder zur Abgrenzung von Notenschutz und Nachteilsausgleich wenden Sie sich bitte an die zuständige Abteilungsleitung.
Rechtliche Grundlagen & Fristen
Rechtssicherheit
EB-BbS Regelungen
Die Gewährung von Nachteilsausgleichen ist in den Ergänzenden Bestimmungen für die berufsbildenden Schulen (EB-BbS) verankert. Wichtig ist die strikte Trennung zum Notenschutz: Ein Nachteilsausgleich darf nicht auf dem Zeugnis vermerkt werden, da das Lernziel vollumfänglich erreicht wird.
Wichtige Fristen
Die Planung sollte idealerweise bis zu den Herbstferien abgeschlossen sein, um eine zeitnahe Umsetzung im Schulhalbjahr zu gewährleisten. Spätestens zur Zeugniskonferenz sind die Beschlüsse für das Folgesemester zu validieren.
Nachweispflichten
- Aktuelles fachärztliches Attest oder Diagnoseergebnisse
- Unterzeichnetes Protokoll der Klassenkonferenz
- Schriftliche Genehmigung der Abteilungsleitung
