Fehlzeiten & Entschuldigungen
Fokus & Intention
Ziel & Zweck
Ziel ist eine transparente Dokumentation und rechtssichere Handhabung von Fehlzeiten sowie ein einheitliches Entschuldigungsverfahren zur Sicherung des Bildungserfolgs.
Zuständigkeiten
Beteiligte Rollen
Schüler
Klassenlehrkraft
Ausbildungsbetrieb
Abteilungsleitung
Im Krankheitsfall
Schritt für Schritt
Ablaufplan
1
Krankmeldung
Schüler
Unverzügliche Mitteilung per E-Mail an die Klassenlehrkraft. Idealerweise alle betroffenen Fachlehrkräfte in CC setzen.
2
Nachweiserbringung
Schüler
Vorlage einer ärztlichen AU ab dem 4. Fehltag (nach 3 Tagen) oder am Tag einer Klassenarbeit/Klausur.
3
Übermittlung (Standard)
Schüler
Schüler der Vollzeitformen senden die AU digital per E-Mail direkt an die Klassenlehrkraft.
4
Übermittlung (Berufsschule)
Ausbildungsbetrieb
AU dem Betrieb vorlegen. Der Betrieb informiert die Klassenlehrkraft über das Vorliegen der AU.
Besonderheit
Attestpflicht
Bei ungewöhnlicher Häufung von Fehltagen kann die Klassenlehrkraft eine Attestpflicht für zukünftige Fehlzeiten verhängen.
Beabsichtigte Abwesenheit
Schritt für Schritt
Ablaufplan
1
Antragstellung
Schüler
Schriftlicher Antrag auf Freistellung (Facharzt, Fortbildung, Trauerfall) vorab bei der Klassenlehrkraft.
2
Prüfung & Entscheidung
Klassenlehrkraft
Bei bis zu einem Schultag entscheidet die Klassenlehrkraft eigenverantwortlich über den Antrag.
3
AL-Konsultation
Abteilungsleitung
Bei mehr als einem Schultag muss die Abteilungsleitung zur Entscheidung hinzugezogen werden.
4
Dokumentation
Klassenlehrkraft
Eintragung der genehmigten Freistellung im Online-Klassenbuch zur Information aller Lehrkräfte.
Vorgabe
Hinweis zur Freistellung
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der schulischen Belange.
Absentismus-Folgen
Sollten Fehlzeiten nicht entschuldigt werden oder ein strukturelles Problem vorliegen, greifen die Eskalationsstufen unserer spezialisierten Prozesse.
Wichtig
Hinweis
Unentschuldigte Fehlstunden werden im Zeugnis vermerkt und können zum Nichtbestehen des Schuljahres führen.
