Ausschulungen
Fokus & Intention
Ziel & Zweck
Ziel des Verfahrens ist die rechtssichere Beendigung des Schulverhältnisses für nicht mehr schulpflichtige Schülerinnen und Schüler nach § 61a NSchG, wenn nicht mehr zu erwarten ist, dass sie den Bildungsgang erfolgreich beenden können.
Zuständigkeiten
Beteiligte Rollen
Klassenlehrkraft
Abteilungsleitung
Verwaltung
Schulleitung
Schritt für Schritt
Ablaufplan
1
Prüfung der Voraussetzungen
Klassenlehrkraft
Prüfung, ob aufgrund von Schulversäumnissen, Notenbild (>2x mangelhaft/1x ungenügend in abschlussrelevanten Fächern) oder nicht nachholbarem Pflichtpraktikum eine Ausschulung nach §61a möglich ist. Gilt nur für nicht mehr schulpflichtige SuS.
2
Einladung zur Klassenkonferenz
Klassenlehrkraft
Klassenteam sowie die betroffenen SuS (ggf. mit gesetzlichen Vertretern) werden durch die Klassenlehrkraft mit einer 7-tägigen Ladungsfrist eingeladen.
3
Durchführung der Konferenz
Abteilungsleitung
Unter dem Vorsitz der Abteilungsleitung wird über die Erfolgsaussichten zur Beendigung des Bildungsgangs beraten. Ist ein erfolgreicher Abschluss ausgeschlossen, wird eine einstimmige Ausschulung protokolliert.
4
Formaler Vollzug
KlassenlehrkraftVerwaltungSchulleitung
Abgabe von Teilnehmerliste und Protokoll in der Verwaltung. Vorbereitung der Unterlagen durch die Verwaltung und abschließende Unterschrift durch die Schulleitung.
Dokumentation
Downloads
Hinweis
Wichtiger Hinweis
Die Ausschulung nach § 61a gilt nur für nicht mehr schulpflichtige SuS! Bei schulpflichtigen SuS gelten andere Verfahrensregeln.
Grundsätze der Verfahrensführung
Voraussetzungen (§61a)
Eine Beendigung nach §61a setzt voraus, dass z.B. aufgrund langanhaltender Schulversäumnisse ein erfolgreicher Abschluss ausgeschlossen ist. Dies kann auch an nicht mehr nachholbaren Praktika liegen, die zum erfolgreichen Besuch des Bildungsganges dazugehören.
Dokumentationspflicht
- Nachweisbare Schulversäumnisse oder unzureichende Noten
- Ordnungsgemäße Ladung (7 Tage Frist)
- Teilnehmerliste der Klassenkonferenz
- Einstimmiger Beschluss im Protokoll festgehalten
