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Schulabsentismus

Fokus & Intention

Ziel & Zweck

Ziel des Verfahrens ist die frühzeitige Erkennung von Absentismus-Tendenzen und die strukturierte, pädagogisch begleitete Intervention. Dabei steht die Wiederherstellung eines regelmäßigen Schulbesuchs zur Sicherung des Bildungserfolgs im Vordergrund.

Zuständigkeiten

Beteiligte Rollen

Schulsozialarbeit
Klassenlehrkraft
Verwaltung
Beratungslehrkraft
Schulleitung
Abteilungsleitung

Schritt für Schritt

Ablaufplan

1

Sofort-Kontakt

KlassenlehrkraftSchulsozialarbeitVerwaltung
Unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Schüler bei unentschuldigtem Fehlen ab dem ersten Tag.
2

Pädagogisches Gespräch

Klassenlehrkraft
Klärendes Gespräch zur Ursachenanalyse (z.B. Schulangst, häusliche Probleme) und Zielvereinbarung.
3

Support-Check

Beratungslehrkraft
Prüfung besonderer Förderbedarfe oder Barrieren durch Fachkräfte.
4

Mahnung

KlassenlehrkraftVerwaltung
Schriftliche Ermahnung bei anhaltendem Absentismus an die Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler.
5

Androhung Bußgeld

KlassenlehrkraftVerwaltung
Offizielle Androhung eines Bußgeldverfahrens bei weiterer Schulversäumnis.
6

Bußgeldbescheid

KlassenlehrkraftVerwaltung
Einleitung des Bußgeldverfahrens durch Weitergabe der Fehlzeiten an das zuständige Amt.
7

Ordnungsmaßnahme

Optional
Abteilungsleitung
Einberufung der Klassenkonferenz zur Entscheidung über weitere disziplinarische Konsequenzen.

Beratung & Support

Bei komplexen Fällen kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Team der Schulsozialarbeit oder die zuständige Abteilungsleitung.

Weiterführende Hinweise

Prävention

Vorbeugende Maßnahmen

Bevor es zu Schulabsentismus kommt, sind präventive Maßnahmen von zentraler Bedeutung. Durch gezieltes Classroom Management, gemeinsam vereinbarte Klassenregeln und eine positive Beziehungskultur kann Fehlzeiten effektiv entgegengewirkt werden. Erst wenn diese Maßnahmen nicht greifen, greift die folgende Eskalationsstufe.

Schwellenwerte / Fristen

Ab Tag 1 erfolgt die Kontaktaufnahme durch die Schulsozialarbeit. Nach 3 Tagen ohne Entschuldigung führt die Klassenlehrkraft ein Elterngespräch. Bei Bedarf wird die Beratungslehrkraft hinzugezogen.

Dokumentationspflicht

  • Eintrag im Virtuellen Klassenbuch
  • Kopie der Mahnung, der Androhung des Bußgeldes und des Bußgeldbescheides